Vorbescheid für die Erweiterung des Steag-Steinkohlekraftwerks in Herne konnte gesichert werden
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am 9.12.09 die Klagen des Umweltschutzvereins BUND und zweier weiterer Privatpersonen gegen die Erweiterung des Steag-Steinkohlekraftwerks in Herne abgewiesen. Eine Revision gegen das Urteil ist ebenfalls nicht möglich. Die Kläger hatten angeführt, daß durch den Bau eines weiteren Blocks eine erhebliche Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe verursacht wird. Dieser Auffassung mochte das Gericht nicht folgen. Eine nennenswerte Zusatzbelastung vermochte es ebenfalls nicht zu erkennen. Außerdem hatten die Kläger ihre Einwende zu spät vorgetragen. Mit der Klage wollte der BUND und einige Anlieger die Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg anstreben. Der geplante neue Kraftwerksblock 5 soll eine Leistung von weiteren 760 Megawatt erzeugen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird der Bau seit 2008 hinausgeschoben. Die Baumöglichkeit ist durch das Urteil für die Zukunft sichergestellt.
vgl. hz. a. Evonik.de und WAZ v. 09.12.09
