Der Verbraucher wird trotzdem nicht entlastet

Der BGH hat die direkte Bindung des Gaspreises an den Ölpreis gekippt. Damit haben die Gasversorger nicht mehr die Möglichkeit, ihre Preiserhöhungen mit der Erhöhung des Ölpreises zu begründen. Die Verbraucher sollten deshalb aber nicht vorschnell frohlocken, weil die Preise deswegen keineswegs auf breiter Front sinken werden, weil es auf dem Gasmarkt kaum Wettbewerb gibt. Die Gasversorger werden ihre Preiserhöhungen dann eben etwas später als die Ölpreiserhöhungen geschickt verpackt verkaufen. Nur diejenige Kunden, die eine Preisveränderungsklausel in ihren Verträgen stehen haben, die sich ausdrücklich auf den Heizölpreis bezieht, können Preiserhöhungen gerichtlich anfechten. Dennoch ist der Versuch des BGH, auf dem Gasmarkt für mehr Wettbewerb zu sorgen, anzuerkennen.
vgl. hz. a. financial times vom 29.3.2010
